Hundesteuer Oberammergau
Wann musst du deinen Hund anmelden?
Sobald dein Vierbeiner bei dir einzieht, bist du verpflichtet, ihn bei der Gemeinde anzumelden. Das geht ganz unkompliziert – persönlich, schriftlich oder online.
Was du dafür brauchst:
- Deinen Personalausweis
- Einen Nachweis über die Herkunft des Hundes (z. B. Kauf- oder Schutzvertrag)
- Den Impfausweis
- Falls nötig: Nachweise für Steuerermäßigungen (z. B. für Assistenzhunde)
Nach der Anmeldung bekommst du eventuell eine Hundemarke von der Gemeinde – damit ist dein Hund offiziell registriert.
Wann musst du deinen Hund abmelden?
Manchmal ändern sich die Umstände und dein Hund lebt nicht mehr bei dir. Eine Abmeldung ist notwendig, wenn:
- Dein Hund verstorben ist
- Du ihn abgegeben hast
- Du aus Oberammergau wegziehst
- Dein Steuerermäßigungsgrund entfällt
Auch die Abmeldung kannst du einfach bei der Gemeinde erledigen. In manchen Fällen brauchst du dafür einen Nachweis, zum Beispiel eine Bescheinigung vom Tierarzt.
Wie hoch ist die Hundesteuer Oberammergau?
Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde Oberammergau festgelegt. Aktuell gelten folgende Gebühren:
- Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
- Jeder weitere Hund: 190,00 € pro Jahr
- Jeder Kampfhund: 1.200,00 € pro Jahr
Falls du Fragen dazu hast oder wissen möchtest, ob du eine Ermäßigung bekommst, lohnt sich ein Blick in die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Wann wird die Hundesteuer Oberammergau fällig?
- Die Anmeldung muss sofort nach Einzug des Hundes erfolgen.
- Die Abmeldung muss direkt nach dem Wegfall der Steuerpflicht erfolgen.
- Die Steuer wird mit einem Steuerbescheid festgelegt und ist zu bestimmten Terminen fällig.
Falls du mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch einlegen – aber Achtung: Die Fristen müssen eingehalten werden, sonst ist eine Änderung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Wo findest du weitere Infos?
Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde Oberammergau festgelegt. Aktuell gelten folgende Gebühren:
- Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
- Jeder weitere Hund: 190,00 € pro Jahr
- Jeder Kampfhund: 1.200,00 € pro Jahr
Falls du Fragen dazu hast oder wissen möchtest, ob du eine Ermäßigung bekommst, lohnt sich ein Blick in die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Dein Ansprechpartner für die Hundesteuer in Oberammergau
- Die Anmeldung muss sofort nach Einzug des Hundes erfolgen.
- Die Abmeldung muss direkt nach dem Wegfall der Steuerpflicht erfolgen.
- Die Steuer wird mit einem Steuerbescheid festgelegt und ist zu bestimmten Terminen fällig.
Falls du mit dem Steuerbescheid zu Hundesteuer Oberammergau nicht einverstanden bist, kannst du Einspruch einlegen – aber Achtung: Die Fristen müssen eingehalten werden, sonst ist eine Änderung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Wo findest du weitere Infos?
Die Hundesteuer basiert auf dem Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Hier geht’s zum Gesetzestext
Dein Ansprechpartner für die Hundesteuer in Oberammergau
Frau Cornelia Pichler
📧 E-Mail: cornelia.pichler@gemeinde-oberammergau.de
📞 Telefon: +49 8822 32 234
Falls du noch Fragen hast, melde dich einfach bei der Gemeinde. Sie helfen dir gerne weiter!
Hast du noch Fragen?
Als leidenschaftliche Hundetrainerin weiß ich, wie wichtig ein gutes Zusammenleben mit deinem Vierbeiner ist – und dazu gehört auch die Hundesteuer. Falls du Fragen hast oder unsicher bist, helfe ich dir so gut ich kann, damit du schnell die richtigen Informationen bekommst. Zögere nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam finden wir eine Lösung!
Ich weiß, dass das Thema Hundesteuer manchmal kompliziert wirken kann. Deshalb stehe ich dir bei Fragen jederzeit gerne zur Seite und helfe so gut ich kann, damit du schnell die richtigen Informationen erhältst. Zögere nicht, mich zu kontaktieren – gemeinsam finden wir eine Lösung!
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